Dies sind die Vorteile der GmbH:

Für Selbstständige eignet sich in besonderer Weise die GmbH als Gesellschaftsform. So hat sie auf Seiten des Unternehmens eine eine fixe Steuerlast bei ca. 30% (die persönliche Steuer hingegen unterliegt der Progression zwischen 0% und 42%). Auf Seiten des Gesellschafters wird die Ausschüttung pauschal mit 25% besteuert (Abgeltungssteuer). Hält der Begünstigte mind. 25% der Shares, kann die Dividende im Teileinkünfteverfahren besteuert werden, dabei sind 40% der Dividende steuerfrei, der Rest unterliegt der individuellen Progression. Das Gehalt des GmbH Geschäftsführers stellt betrieblichen Aufwand dar, es reduziert den Gewinn und somit die Basis für Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Damit läßt sich die Verteilung der Steuerlast aus dem betrieblichen in den privaten Bereich bringen, je nach Gestaltungsziel. Bei Personengesellschaften findet die Ertragsbesteuerung einzig auf der Ebene der Gesellschafter statt, also mit dem individuellen Stauersatz. Durch die Einstufung des GF als Angestellter, ergeben sich weitere Vorteile ggü den Personengesellschaften und Einzelunternehmern (Ansatzmöglichkeit von Übernachtungspauschalen, steuerliche Begünstigungen von Vermögenswirksamen Leistungen u.a.). Der Gesellschafter kann seiner GmbH auch andere Leistungen in Rechnung stellen, wie beispielsweise die Überlassung von Darlehen oder von anderen Vermögensgegenständen, beispielsweise seinem PKW. Die Besteuerung der Dividenden von Tochtergesellschaften ist noch günstiger. Hier sind im Regelfall 95% steuerfrei. Einen weiteren Steuervorteil der GmbH gibt es bei der Vermietung und Verpachtung. Diese Einkünfte werden ebenfalls pauschal mit 15% besteuert und die Gewerbesteuer kann bei rein vermögensverwaltenden GmbHs häufig vermieden werden.

Durch die formbedingte Bilanzierungspflicht ist die Gesellschaft gezwungen einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Dies ist zwar die aufwendigere  Gewinnermittlungsart als die EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung), jedoch gibt es hier einige Gestaltungsmöglichkeiten, wie Urlaubsrückstellungen, Forderungswertberichtigungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Bilanzierungswahlmöglichkeiten, um nur einige zu nennen. Diese können genutzt werden, um das steuerlich Ergebnis in die gewünschte Richtung zu bewegen.

Aber, die GmbH bietet nicht nur steuerliche Vorteile. Die Kapitalgesellschaft ist eine eigenständige juristische Person und mit entsprechenden Rechten ausgestattet. Der Selbstständige kann einen Phantasie Namen wählen, die GmbH erhält eigene Bankkonten, kann selbst vor Gericht ziehen oder vor Gericht verklagt werden. Es gibt eine strikte Trennung zwischen der betrieblichen Sphäre und der Sphäre des Gesellschafters. Geht die GmbH in die Insolvenz, ist das nicht automatisch gleichbedeutend mit der Privatinsolvenz des Gesellschafters oder gar des Geschäftsführers.Die Haftung des Gesellschafters beschränkt sich auf das eingezahlte Stammkapital, also auf mindestens 25.000,00 Euro.